Förderungen und weitere nützliche Informationen

Die Wohnungsanpassung -
meistens eine kleine Maßnahmen mit großer Wirkung

Bei der Anpassungen Ihrer Wohnung sind Renovierungen mit Grundrissveränderungen und Maßnahmen in die Bausubstanz in der Regel nicht nötig. Es reichen oft einfache Eingriffe wie das Anbringen von Haltegriffen und Handläufen, Reparaturen, eine Umorganisation Ihrer Wohnung, eine Abänderung der Einrichtung.

Ich versuche, Ihre Lebensumstände zu erfassen und befrage Sie nach Schwierigkeiten bei täglichen Abläufen und Verrichtungen. Gemeinsam suchen wir nach praktikablen Lösungen. Bei der Lösungssuche werden Ihre Angehörige und bei Bedarf der Pflegedienst  miteinbezogen. 

Ich organisiere für Sie auch den Umbau und beauftrage und koordiniere die nötigen Handwerksfirmen, erstelle einen Kostenplan und kläre für Sie, wer als Kostenträger in Frage kommt. Ihre Pflegeversicherung zahlt für notwendige Umgestaltungen der Wohnung oder des Hauses Zuschüsse
bis zu 2.557 Euro pro Maßnahme, wenn Sie bereits als pflegebedürftig eingestuft sind. Grundsätzlich ist eine Eigenbeteiligung an den Kosten der Maßnahme vorgesehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Gesamtkosten
und dem Einkommen des pflegebedürftigen Menschen.Ändert sich der Pflegegrad und sind dadurch weitere Maßnahmen erforderlich, kann ein weiterer Antrag gestellt werden. 

Sind Sie nicht als pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung eingestuft, können Sie ggf. Leistungen Ihrer Krankenkasse erhalten. Die Krankenkassen
übernehmen die Kosten für viele Hilfsmittel, die eine körper-liche Einschränkung ausgleichen. Ein Badewannenbrett,Haltegriffe, Rollstühle
oder Wannenlifter gehören beispielsweise dazu( Orientierung am Hilfsmittelkatalog)


Tragen weder die Pflege- noch die Krankenversicherung Ihre Kosten für den Umbau oder die Hilfsmittel, dann übernimmt ggf. das Sozialamt die Kosten zur Verbesserung Ihrer Wohnsituation. Die Leistungen der Sozialhilfe des XII. Sozialgesetzbuches wie „Hilfe zur Pflege“ und „Hilfe in anderen Lebenslagen“ sowie die Eingliederungshilfe bieten eine weitere Finanzierungsmöglichkeit. Es muss hierbei zunächst geprüft werden, ob die Gelder nicht von nahestehenden Angehörigen oder anderen Kostenträgern übernommen werden könnten. Weitere Fördermöglichkeiten auf Landes- oder Kommunalebene müssen im Einzelfall erfragt werden.

Pflege, Vorsoge und Sicherheit                                    Barrierefreiheit im Mietrecht

www.hilfe-und-pflege-im-alter.de                         

www.haeusliche-pflege-adressen.de

www.s-wie-senioren.de

Verbände der Freien Wohlfahrtspflege / Wohlfahrtsverbänden :

Arbeiterwohlfahrt

Caritasverband

Der Paritätische Wohlfahrtsverband

Deutsches Rotes Kreuz

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche